Metall & art produktion reichelt

Terms and conditions for subcontractors and suppliers - AGB's für Subunternehmer und Lieferanten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Subunternehmer / Lieferanten

 

1 Vertragsbestandteile und Reihenfolge bei Widersprüchen

Sämtliche Lieferungen des Subunternehmers / Lieferanten (nachfolgend: Subunternehmer) an die Metall % Art Produktion Reichelt (nachfolgend: Besteller) erfolgen gemäss diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB). Allgemeine Vertragsbedingungen des Subunternehmers werden ausdrücklich wegbedungen und gelten nur insoweit, als sie vom Besteller ausdrücklich in der Auftragserteilung bestätigt werden. Mit der Lieferung oder Ausführung von Arbeiten akzeptiert der Subunternehmer diese AGB, selbst wenn er in seiner Korrespondenz, im Lieferschein o.ä. auf eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen hat.

Integrierende Bestandteile der Bestellung sind in nachstehender Reihenfolge:

  • Auftragserteilung/Bestellung
  • das Leistungsverzeichnis
  • Normen SIA 118, 118/318, übrige Normen des SIA
  • die übrigen einschlägigen Normen welche den Stand der anerkannten Regeln und Technik im Zeitpunkt der Beschaffung wiedergeben
  • das schweizerische Obligationenrecht
  • das Angebot des Subunternehmers

Soweit zwischen den hiervor aufgeführten Bestandteilen der Bestellung ein Widerspruch besteht, ist die vorgenannte Reihenfolge massgeblich. Besteht ein Bestandteil aus mehreren Dokumenten, geht bei Widersprüchen das zeitlich jüngere Dokument dem älteren vor.

2 Erklärung des Subunternehmers

Mit der Einreichung einer Offerte oder durch die Annahme des Auftrags bestätigt der Subunternehmer:

  • den öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Steuern, Sozialleistungen, Bestimmungen gegen Schwarzarbeit) ohne Verzug nachgekommen zu sein
  • die schweizerischen Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten
  • dass keine Betreibungen vorliegen und kein Konkursverfahren gegen ihn hängig ist
  • dass er die Grundsätze der Gleichbehandlung von Frau und Mann einhält

 

 

3 Vertragsänderungen

Vertragsänderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Als schriftlich im Sinne dieser Bestimmung gilt auch elektronische Kommunikation.

4 Schutz von Personen und Eigentum

Der Subunternehmer ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher erforderlichen Sicherheitsvorschriften

seiner Leistungen und Lieferungen bis zur Abgabe seines Werkes. Forderungen Dritter gegen den Subunternehmer oder den Besteller wegen Verletzung von Sicherheits- und Schutzmassnahmen wehrt der Subunternehmer auf eigene Kosten ab. Sämtliche erforderlichen Aufwendungen zum Schutz von Personen und Eigentum sind in die Einheitspreise einzurechnen.

5 Versicherung und Haftung des Subunternehmers

Der Unternehmer hat sich für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden zu versichern. Der Besteller ist berechtigt die Befolgung der Sicherheits- und Schutzvorkehren zu überwachen, wobei dies die Haftung des Subunternehmers unberührt lässt.

6 Elektronische Rechnungsstellung

Die Rechnung ist unter Angabe der Mehrwertsteuernummer und des Mehrwertsteuerbetrages elektronisch als Anhang im PDF- Format an die in unserer Bestellung angegebene Adresse zu senden.

Die Projektnummer sowie Baustelle müssen auf der Rechnung erscheinen. Die Rechnungen sind mit überprüfbaren Aufstellungen der Leistungen zu dokumentieren. Die Ausmasse sind laufend zu erstellen und vom Besteller genehmigen zu lassen.

7 Rüge- und Verjährungsfrist

In Abweichung zur Norm SIA 118 (2013) Art. 172 Abs. 1 gilt für sämtliche Arbeiten eine Rüge- und Verjährungsfrist von 5 Jahren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Subunternehmer/ Lieferanten Metall & Art Produktion Reichelt, Allmendstrasse 36, 3661 Uetendorf.

8 Schlüsselpersonen

Die Parteien können vereinbaren, dass gewisse Schlüsselpersonen bei der Umsetzung des Auftrags massgeblich mitwirken. Schlüsselpersonen dürfen nur mit Genehmigung des Bestellers ausgewechselt werden.

Der Subunternehmer hat für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

 

9 Subunternehmer

Die bestellte Leistung ist grundsätzlich durch den Subunternehmer zu erbringen. Die Weitergabe von Arbeiten an Subunternehmer darf nur mit vorgängigem, schriftlichem Einverständnis des Bestellers erfolgen. Der Subunternehmer bleibt dabei direkter Ansprechpartner. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Subunternehmers gegenüber Subunternehmern kann der Besteller, nach vorheriger Anhörung der Beteiligten, den Subunternehmer direkt bezahlen oder den Betrag hinterlegen, beides mit befreiender Wirkung.

10 Lieferung und Lieferverzug

Ohne anderslautende Vereinbarung beinhalten die Preise des Subunternehmers die Lieferung inklusive Ablad am Lieferort gemäss Bestellung. Bei Lieferverzug ist der Besteller umgehend schriftlich zu informieren.

11 Vertraulichkeit

Unterlagen wie Fotos, Pläne, Dokumente, etc., welche dem Subunternehmer zur Auftragserfüllung überlassen werden, sind vertraulich zu behandeln. Die Weiterleitung an Dritte, Veröffentlichung oder Vervielfältigung als Ganzes oder auszugsweise ist ohne schriftliche Genehmigung des Bestellers nicht gestattet. Dies gilt auch für die Verwendung von Unterlagen zu Referenzzwecken.

Besonders die weitere Verwendung unserer Pläne und Bilder, zur Erstellung wertvoller Kunstobjekte und Skulpturen, welche in Zusammenarbeit mit uns vom Subunternehmer verwendet wurden, ist strengstens verboten und wird bei Missachtung Gerichtlich verfolgt.

12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des „Wiener Kaufrechts“

(Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). Der Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag befindet sich am Geschäftssitz des Bestellers, wobei dieser auch berechtigt ist, den Unternehmer an dessen Geschäftssitz einzuklagen.

 

Ort, Datum_____________________ Unterschrift Besteller______________________

 

Unterschrift Subunternehmer / Lieferant:

 

_____________________________                                                  Version Mai 2023